IMPRESSUM
Allgemeine Informationspflicht (§ 36 VSBG)
Steuerberater sind ab dem 01.01.2017 dazu verpflichtet mitzuteilen, ob sie bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
Hierzu erklären wir, dass wir nicht bereit sind an einem derartigen Verfahren teilzunehmen.
Die Erklärung entspricht der Empfehlung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, an die sich die Verbraucher im Streitfall jederzeit wenden können.
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